MSC SCHORNDORF - Clubmeisterschaft

Clubmeisterschaft 2011

Rahmenausschreibung

Zur Wertung der MSC Clubmeisterschaft ist folgende Veranstaltung vorgesehen:

Motorsportliche Veranstaltungen:    

1. Slalom auf dem clubeigenen Fahrgestell am

14.05.2011

2. Slalom auf dem clubeigenen Fahrgestell am

02.07.2011

3. Slalom auf dem clubeigenen Fahrgestell am

24.09.2011

4. Gleichmäßigkeitsslalom auf dem eigenen PKW
gemäß Ausschreibung Uhrzeit und
Veranstaltungsort werden noch bekannt gegeben 

02.10.2011


1. Grundlage der Clubmeisterschaft

Die Förderung des Motorsports und die Durchführung sportlicher Veranstaltungen ist wesentlicher Satzungszweck des MSC Schorndorf “Gottlieb Daimler” im ADAC e.V. In Schorndorf (nachfolgend MSC genannt).
Die Clubmeisterschaft soll dazu dienen, aktiven Mitgliedern innerhalb des MSC die Möglichkeit zu geben, sich mit ihrem Kraftfahrzeug oder mit einem clubeigenen Fahrzeug motorsportlich zu betätigen.
Die Teilnehmer der Clubmeisterschaft sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet. Sie haben alles zu unterlassen, was der Ehrlichkeit der Clubmeisterschaft oder den Interessen des Automobilsports zu Schaden geeignet ist und sich gem. Den Rechtsgrundlagen - auch den Bestimmungen des DMSB/FIA/StVO/StVZO - zu verhalten.


2. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder im MSC und deren Ehegatten. Die Fahrer und Fahrerinnen müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (ausgenommen Beifahrer bei Ausfahrten) sein oder den Sichtungslehrgang für Jugendliche für den ADAC-Slalom-Cup erfolgreich absolviert haben (Prüfbescheinigung ist vorzulegen).


3. Nennungen

Eine Nennung zur Clubmeisterschaft ist nicht erforderlich; jede(r) Teilnehmer/in hat seine Nennung bei den einzelnen Veranstaltungen abzugeben.


4. Fahrzeug-Vorschriften

Die teilnehmenden Fahrzeuge, gleich welchen Typs, müssen, soweit die Einzelausschreibung keine Ausnahme zulässt, in allen Punkten den Vorschriften der StVZO entsprechen und für den Straßenverkehr amtlich zugelassen und versichert sein.
Rote Kennzeichen sind erlaubt, soweit es sich um Veteranen-Kennzeichen handelt.
Der zum Einsatz kommende clubeigene Opel Corsa wird von den Teilnehmer/innen bei Trainingsfahrten auf eigenes Risiko geführt und sie verzichten auf jegliche Schadensersatzansprüche gegen den MSC. Ist der/die Teilnehmer/in ursächlich dafür, dass das Fahrzeug durch einen Fahrfehler bedingt wieder hergestellt werden muss (Unfall oder Motorschaden), beteiligt er/sie sich an den Aufwendungen mit 100,– €.


5. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer/innen

Die Teilnehmer/innen (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht in den Einzelausschreibungen anderes bestimmt ist.
Die Teilnehmer/innen (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -halter) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den MSC, dessen Präsidenten, Vorstandschaft, Sportleiter, Mitglieder, Helfer und Funktionäre.
Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam


6. Wertung

Der Veranstalter hat die Möglichkeit, auch Doppelstarts zuzulassen, wobei ein Fahrzeugwechsel innerhalb der geschlossenen Wertung nicht möglich ist, d.h. bei einem zweiten Start kann mit einem anderen Fahrzeug gefahren werden (siehe jeweilige Tagesausschreibung).
Bei Kombinationsveranstaltungen im Bereich Slalom, d.h. Tageswertung = Opel-Corsa-Wertung + PKW-Wertung, wird wie folgt verfahren:

Klasse 1

bis 55 kw

Klasse 2

bis 85 kw

Klasse 3

bis 110 kw

Klasse 4

über 110 kw


Jede/r Teilnehmer/in ist selbst dafür verantwortlich, dass das von ihm/ihr im Wettbewerb geführte Fahrzeug in die korrekte Fahrzeugklasse eingestuft wird. Ist das Fahrzeug verbessert und ist dies aus den Fahrzeug-Papieren nicht ersichtlich, muss er/sie das Fahrzeug in die nächst höhere Klasse einstufen lassen. Stellt sich bei einem Wettbewerb heraus, dass ein Fahrzeug nicht klassengerecht gemeldet wurde, erfolgt Wertungsausschluss.
Pro Veranstaltung erhalten die Teilnehmer/innen Punkte entsprechend der Wertungstabelle. Zusätzlich erhalten sie für jede in Wertung beendete Veranstaltung 11,5 Teilnahmepunkte.
Die Wertung für die Clubmeisterschaft erfolgt für den/die Teilnehmer/in durch Addition der im Laufe des Jahres bei den Veranstaltungen erreichten Punkte. Clubmeister wird der/die Teilnehmer/in mit der höchsten Punktzahl.
Gewertet werden bei Clubausfahrten der/die gemeldete Fahrer/in und der/die gemeldete Beifahrer/in gemäß Wertungstabelle.
Slalomveranstaltungen und Clubausfahrten werden einfach gewertet, Kombinationsveranstaltungen wie oben erwähnt.
Bei der Wertung zur Clubmeisterschaft erfolgt die Punkteverteilung für den/die Teilnehmer/in jeweils entsprechend der Reihenfolge der Platzierung bei den einzelnen Läufen, unabhängig der Platzierung von Teilnehmer/innen, die nicht unter § 2 fallen, welche keine Punkte erhalten. Der Punkteverteilung gem. Wertungstabelle wird die Anzahl der jeweils gem. § 2 gestarteten Teilnehmer zugrunde gelegt.
Bei Punktgleichheit entscheiden
a) die höhere Anzahl der Teilnahmepunkte
b) die höhere Punktezahl ohne Zurechnung der Teilnahmepunkte.
Clubmitglieder, die mit der Ausrichtung eines Wertungslaufes beauftragt sind (bei Ausfahrten 2 Personen, bei Slalom 1 Person), erhalten als Ausgleich dafür, dass sie nicht starten können, eine Punktegutschrift. Diese liegt 10% unter der des Siegers der jeweiligen Veranstaltung gem. Wertungstabelle plus der vorgesehenen Teilnahmepunkte.
Bei 5 Wertungsläufen gibt es ein Streichergebnis, bei 6 bis 7 Läufen zwei und bei 8 und mehr Wertungsläufen drei Streichergebnisse.


7. Preise für die Clubmeisterschaft

Preise erhalten nur Teilnehmer/innen, die an mindestens 3 Veranstaltungen teilgenommen haben:
a) die 3 Teilnehmer/innen mit der höchsten Punktezahl (bei höherer Teilnehmerzahl 30% der gestarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer);
b) die Teilnehmerin mit der höchsten Punktezahl erhält den Damen-Pokal,
c) die/der beste Jugendliche/n (ab 1991) erhält den Junioren-Pokal und
d) der/die beste Teilnehmer/in (bis 1961) erhält den Senioren-Pokal.
(b-d: bei mindestens 3 Teilnehmern in der entsprechenden Klasse)


8. Nenngeld

Für jede Veranstaltung wird pro Teilnehmer/in oder Team, entsprechend den Auslagen des Clubs (z.B. Streckenmiete, Organisationsmittel, Preise etc.), ein Kostenbeitrag erhoben. Der jeweilige Betrag wird mit der Ausschreibung bekannt gegeben.


9. Einsprüche

Einsprüche gegen die Ausschreibung der Clubmeisterschaft sind nicht zulässig.


10. Sonstige Bestimmungen

Die Sportleitung oder deren autorisierter Vertreter hat die Möglichkeit, bei allen motorsportlichen Veranstaltungen, abweichend der Statuten und Ausrichtungs-Bestimmungen des MSC, Entscheidungen vor Ort zu treffen.
Der MSC behält sich vor, diese Ausschreibung zur Clubmeisterschaft zu ändern bzw. Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die Zahl der Veranstaltungen zu ändern, einzelne Veranstaltungen, falls dies die Umstände (z.B. Witterung) erfordern, abzusagen oder zu verlegen.
Sämtliche Veranstaltungen des MSC unterliegen den Bestimmungen dieser Ausschreibung. Der MSC lehnt Fahrern und Fahrerinnen, Beifahrern und Beifahrerinnen und Dritten gegenüber jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die vor, während oder nach einer Veranstaltung eintreten, ausdrücklich ab.

Wertungstabelle: