Die Kart-Hallenmeisterschaft wird über die Winterpause ausgetragen,
wo und wann erfahrt Ihr bei Ernesto Pendica, Telefon 07181 408583
oder Handy 0171 1256982
Zur Wertung der MSC Kart - Hallenmeisterschaft sind 4 Veranstaltungen vorgesehen.
Die Förderung des Motorsports und die Durchführung sportlicher Veranstaltungen ist wesentlicher Satzungszweck des MSC Schorndorf “Gottlieb Daimler” im ADAC e.V. in Schorndorf (nachfolgend MSC
genannt).
Die Kart - Hallenmeisterschaft soll dazu dienen, aktiven Mitgliedern innerhalb des MSC die Möglichkeit zu geben, sich mit einem Kart motorsportlich zu betätigen.
Der Austragungsort der Meisterschaft wird den Teilnehmern noch bekannt gegeben.
Die Teilnehmer der Kart - Hallenmeisterschaft sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet. Sie haben alles zu unterlassen, was der Ehrlichkeit der Meisterschaft oder den Interessen des Automobilsports
zu Schaden geeignet ist und sich gem. den Rechtsgrundlagen - auch den Bestimmungen des DMSB/FIA/StVO/StVZO - zu verhalten.
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder im MSC und deren Ehegatten. Die Fahrer und Fahrerinnen müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (ausgenommen Beifahrer bei Ausfahrten) sein.
Eine Nennung zur Kart-Hallenmeisterschaft ist erforderlich. Die von den Teilnehmern einmalig abgegebene Nennung ist nur in Verbindung mit der Entrichtung des Nenngeldes für alle 4 Veranstaltungen
gültig.
Nennungsschluß: 31. Dezember 2020
Nennungen werden nur bearbeitet, wenn gleichzeitig die Nenngebühr entrichtet ist. Die Teilnehmerzahl ist auf 8 begrenzt. Die Anmeldungen werden nach Nennungseingang berücksichtigt.
Für die Teilnahme an der Kart-Halleneisterschaft wird pro Teilnehmer/in, Preise , ein Startgeld fällig. Das Startgeld für 4 Wertungsläufeist zahlbar vor Ort gemäß Gebührentabelle des
Hallenbetreibers.
Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind ausschließlich Fahrzeuge, die vor Ort auf der Kartbahn bereitstehen. Die Einteilung der Karts zu den einzelnen Läufen erfolgt jeweils durch Auslosung.
6. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Die Teilnehmer/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen bzw. ihren Kindern oder dem von ihnen oder ihren Kindern
benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Die Teilnehmer/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte verzichten unter Ausschluß des Rechtsweges durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder
Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen
Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Organisation: Ernesto Pendica
Rennleiter: Streckenbetreiber
Den Anweisungen des Rennleiters und der Funktionäre ist strikt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können mit Wertungsausschluß geahndet werden.
Rennablauf:
Anmeldung der Teilnehmer/innen am Tage der jeweiligen Veranstaltung beim Rennleiter oder dessen Stellvertreter 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.
Anschließend Fahrerbesprechung und Auslosung der Fahrzeuge, Gruppeneinteilung.
Es werden alle Läufe zur Meisterschaft gewertet. Es gibt kein Streichergebnis
Die Wertung für die Kart-Hallenmeisterschaft erfolgt für den/die Teilnehmer/in nach einem Punkteschlüssel:
1. Platz |
20 Punkte |
9. Platz |
8 Punkte |
2. Platz |
17 Punkte |
10. Platz |
7 Punkte |
3. Platz |
15 Punkte |
11. Platz |
6 Punkte |
4. Platz |
13 Punkte |
12. Platz |
5 Punkte |
5. Platz |
12 Punkte |
13. Platz |
4 Punkte |
6. Platz |
11 Punkte |
14. Platz |
3 Punkte |
7. Platz |
10 Punkte |
15. Platz |
2 Punkte |
8. Platz |
9 Punkte |
16. Platz |
1 Punkte |
Durch Addition der jeweils erreichten Punkte aller Läufe werden Sieger und Platzierte ermittelt. Meister wird der/die Teilnehmer/in mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit
entscheidet
a) die besseren Platzierungen
b) die schnellste gefahrene Runde der gefahrenen Läufe.
Alle Teilnehmer werden geehrt.
Einsprüche gegen die Ausschreibung der Kart-Hallenmeisterschaft sind nicht zulässig.
Die Sportleitung oder deren autorisierten Vertreter haben die Möglichkeit, bei allen motorsportlichen Veranstaltungen, abweichend der Statuten und Ausrichtungsbestimmungen des MSC, Entscheidungen
vor Ort zu treffen.
Der MSC behält sich vor, diese Ausschreibung zur Clubmeisterschaft zu ändern bzw. Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die Zahl der Läufe zu ändern, einzelne Läufe, falls dies durch außerordentliche
Umstände bedingt ist (im Fall höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen), abzusagen oder zu verlegen.
Die Veranstalter lehnen Fahrern und Dritten gegenüber jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die vor, während oder nach einer Veranstaltung eintreten, ausdrücklich ab.
Vorstand und Ausschuß des MSC wünschen allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen gute Erfolge und unfallfreies Fahren.